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Förderservice Heizung

(z.B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle)

Eine veraltete Heizung kann nicht nur hohe Energiekosten verursachen, sondern auch die Umwelt unnötig belasten. Durch die Erneuerung Ihrer Heizung profitieren Sie von modernster Technologie, die nicht nur den Energieverbrauch senkt, sondern auch den Komfort in Ihrem Zuhause erhöht. Zudem können Sie von staatlichen Förderungen und Zuschüssen profitieren, die die Investition in eine neue Heizungsanlage attraktiver machen.

Um Fördermittel für eine Heizungserneuerung zu erhalten, ist es seit Anfang 2024 erforderlich, sowohl eine Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einzureichen. Das bedeutet, dass die Beantragung der Fördermittel nicht mehr allein durch den Antragsteller erfolgen kann.

Aber keine Sorge! Unser Fördergeldservice steht Ihnen mit unseren Energie-Effizienz-Experten zur Seite, um die notwendigen Unterlagen, einschließlich der BzA und BnD, zu erstellen.

Diese Heizungen werden gefördert:

Wärmepumpe

Solarthermische Anlagen

Biomasseheizungen

Brennstoffzellen

Innovative Heizungen

Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen

Gebäudenetzanschlüsse

Wärmenetzanschlüsse

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Aktueller Hinweis zur Heizungsförderung

Die neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gelten seit dem 21.07.2026. Anträge auf Heizungsförderung können wieder bei der KfW gestellt werden.

Sie können den Sunshine Förderservice wie gewohnt digital beauftragen. Wir prüfen Ihre Angaben und Unterlagen, ermitteln die voraussichtliche Förderung und begleiten Sie von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bitte beachten Sie: Die digitale Beauftragung des Sunshine Förderservice ist noch kein Förderantrag bei der KfW. Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach der Antragstellung bei der KfW begonnen werden.

Ein vorab geschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.

Wohngebäude: Heizung modernisieren

Grundförderung

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.

Förderhöchstbetrag

Der Förderhöchstbetrag beträgt:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € jeweils für jede weitere Wohneinheit

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 €.

Bonusförderungen
  • Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
  • Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt grundsätzlich eine Obergrenze von maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
  • Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer kann abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen eine höhere Gesamtförderung möglich sein.
Klimageschwindigkeitsbonus
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 %.
  • Der Bonus sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer kann abhängig vom durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ein Einkommensbonus gewährt werden:

  • bis 30.000 €: 40 % Einkommensbonus
  • über 30.000 € bis 40.000 €: 30 % Einkommensbonus
  • über 40.000 € bis 50.000 €: 10 % Einkommensbonus
  • über 50.000 €: kein Einkommensbonus

Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung.

Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das für die Bonusstufe maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Die Anzahl der Kinder führt zu keiner weiteren Erhöhung.

Die Beantragung und der Nachweis des Einkommensbonus erfolgen durch den Antragsteller gegenüber der KfW. Sunshine prüft oder berechnet den persönlichen Anspruch auf den Einkommensbonus nicht.

Wertschöpfungsbonus Ab 1. Quartal 2027
  • Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich von 30 % auf 15 %.
  • Für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union wird zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten gewährt.
  • Damit beträgt die Förderung für diese Wärmepumpen weiterhin insgesamt 30 %.
  • Die konkreten Anforderungen und Nachweise für den Ursprung in der Europäischen Union richten sich nach den dann geltenden Förderbestimmungen.
Ersatz bereits erneuerbarer Heizungsanlagen Ab 1. Quartal 2027

Wird im Rahmen der Förderung eine bestimmte Anlage zur Wärmeerzeugung ausgetauscht, die vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde, werden pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.

Dies kann beispielsweise den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe oder Biomasseheizung betreffen.

Förderung sicher begleiten lassen

Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid oder Solarthermie: Wir prüfen die Programme und unterstützen Sie sicher bis zur Auszahlung.

Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude: Heizung modernisieren

Grundförderung

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.

Förderhöchstbetrag

Der Förderhöchstbetrag beträgt:

  • 28.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche
  • zusätzlich 197 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 150 m² bis 400 m²
  • zusätzlich 118 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²
  • zusätzlich 79 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1.000 m²
Absenkung des Förderhöchstbetrags

Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um:

  • 750 € für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche
  • 3 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m²
  • 2 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1.000 m²
  • 1 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1.000 m²
Bonusförderungen
  • Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
Wertschöpfungsbonus Ab 1. Quartal 2027
  • Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich von 30 % auf 15 %.
  • Für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union wird zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten gewährt.
  • Damit beträgt die Förderung für diese Wärmepumpen weiterhin insgesamt 30 %.
  • Die konkreten Anforderungen und Nachweise für den Ursprung in der Europäischen Union richten sich nach den dann geltenden Förderbestimmungen.
Ersatz bereits erneuerbarer Heizungsanlagen Ab 1. Quartal 2027

Wird im Rahmen der Förderung eine bestimmte Anlage zur Wärmeerzeugung ausgetauscht, die vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde, werden pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.